Akkreditierung

Das hochschulweite Qualitätsmanagementsystem ist am Leitbild und den Qualitätszielen der Hochschule ausgerichtet und gewährleistet, dass die europäischen Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum (ESG) umfassend zur Anwendung kommen. In Baden-Württemberg besteht gemäß § 30 Absatz 4 des Landeshochschulgesetzes die Pflicht zur Akkreditierung aller Bachelor- und Master-Studiengänge.

Akkreditierung der Studiengänge

Die Akkreditierung von Studienangeboten ist das bedeutendste Instrument der Länder des Europäischen Hochschulraums, um vergleichbare Qualitätsstandards in der Hochschulbildung zu erreichen. Sie trägt zur Sicherung der Qualität von Studium und Lehre, zur Erhöhung der Mobilität der Studierenden, zur Verbesserung der internationalen Vergleichbarkeit von Studienabschlüssen sowie zur leichteren Orientierung zwischen den Studienangeboten bei.  

Hochschulen können entweder alle ihre Studienprogramme einzeln akkreditieren (Programmakkreditierung), oder, wenn sie ein Qualitätsmanagement-System für Studium und Lehre aufgebaut haben, dieses akkreditieren. Systemakkreditierte Hochschulen sind berechtigt, ihre Studienprogramme hochschulintern zu akkreditieren. Die DHBW ist seit 2011 systemakkreditiert, die letzte Re-Akkreditierung erfolgte 2019.

Systemakkreditierung

Als erste Hochschule in Baden-Württemberg wurde die DHBW überdies Ende 2011 erstmals systemakkreditiert. Damit wird bescheinigt, dass das Qualitätssicherungssystem im Bereich Studium und Lehre verlässlich funktioniert, dass das Erreichen der Qualifikationsziele und die hohe Qualität der Studiengänge gewährleistet sind.

Als zertifizierte, systemakkreditierte Hochschule führt die DHBW die Akkreditierungen ihrer Studiengänge eigenständig durch.

Alle Bachelor- und Master-Studiengänge haben den Prozess der internen Akkreditierung der DHBW durchlaufen und sind akkreditiert. Als systemakkreditierte Hochschule hat sich die DHWB verpflichtet, die Qualität ihrer Studienangebote kontinuierlich zu verbessern.

Deshalb werden die Studienprogramme evaluiert und die hochschulweit entwickelten Curricula in regelmäßigen Abständen einer internen Akkreditierung unterzogen. Hiermit erfüllt die Hochschule die Vorgabe von § 30 Absatz 4 des Landeshochschulgesetzes, gemäß derer alle Bachelor- und Master-Studiengänge in Baden-Württemberg zu akkreditieren sind.

Neben Professor*innen anderer Hochschulen, die als externe Gutachter*innen fungieren, werden in die interne Akkreditierung Duale Partner, Lehrende, Studierende und Absolvent*innen einbezogen.

Informationen des DHBW Präsidiums zur Systemakkreditierung