Die Pflege-Guides der DHBW Heilbronn
Ein Pflegefall kann plötzlich eintreten, sich aber auch schleichend verschlimmern. Nicht nur ältere Angehörige, sondern auch Ehegatten oder Kinder können betroffen sein. Typisch für pflegende Angehörige ist es, dass sie sehr lange versuchen, die Pflegeverantwortung alleine zu tragen. Dabei kann mit einer guten Unterstützung der hohen Belastung, die aus einer Pflegesituation entstehen kann, begegnet und vorgebeugt werden.
So unterstützen Sie die Pflege-Guides:
- Der Pflege-Guide informiert Sie über die gesetzlichen und DHBW internen Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege sowie das externe Hilfenetz.
- Er gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Schritte, die in einem Pflegefall zu tun sind.
- Er vermittelt Ihnen die Adressen zu den relevanten Anlaufstellen, so dass Sie schnelle und kompetente Beratung erhalten können.
- Auch zum Thema Vollmachten kann Ihnen der Pflege-Guide mit Informationen und Material weiterhelfen.
Weitere Informationen und die Ansprechpartner finden Sie im Pflege-Guide-Flyer.
Gesetze und Möglichkeiten
Ziel des Gesetzes ist, Beschäftigten die Möglichkeit zu eröffnen, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern.
Leidet ein Angehöriger plötzlich oder bereits länger an einer pflegebedürftigen Krankheit, bietet das 2015 verabschiedete Pflegestärkungsgesetz zwei Arten der Freistellung vom bestehenden Arbeitsverhältnis an, um Beschäftigten die Betreuung der Angehörigen zu erleichtern, ohne dass der Arbeitsplatz in Gefahr ist.
Die erste Möglichkeit ist die kurzzeitige Freistellung von der Arbeit bis zu 10 Arbeitstagen, wenn dies erforderlich ist, um für einen pflegebedürftigen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen.
Außerdem ist es für pflegende Angehörige nun möglich, bis zu einem Zeitraum von 24 Monaten die Arbeitszeit zu reduzieren, auf wöchentlich mindestens 15 Stunden.
Für Beamte und Beamtinnen besteht die Möglichkeit der familienpolitischen Teilzeitbeschäftigung, wenn sie einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen.
Neben diesen Regelungen verfügt das Gesetz noch über Neuregelungen oder Anpassungen in den Bereichen: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Menschen mit Pflegestufe null, Entlastungen im Alltag und Zuschüsse für Umbauten.
Aktuelles zur Pflegereform 2015
Notfallmappe
Wird eine Person pflegebedürftig, fehlt den Angehörigen meist die Zeit für eine aufwendige Suche nach Vollmachten und wichtigen Formularen.
In einer so genannten Notfallmappe können präventiv alle wichtigen Daten und Dokumente für den Fall, dass sie selbst einmal von Angehörigen betreuen müssen, zusammengestellt werden.
In der Pflegemappe können sowohl wichtige Telefonnummern und Adressen als auch alle relevanten Dokumente wie Reisepass, Impf- und Allergiepass, Patienten- und Betreuungsverfügungen sowie Vorsorgevollmachten bis hin zum Testament gesammelt werden. So können Angehörige im Ernstfall direkt auf alle relevanten Dokumente zugreifen.
Pflegestützpunkt Heilbronn
Der Pflegestützpunkt ist eine Anlauf- und Informationsstelle für alle Pflegebedürftigen und deren Angehörige. Er bietet umfassende und trägerunabhängige Informationen über erforderliche Hilfen und Unterstützungsleistungen im Pflegefall. Darüber hinaus trägt der Pflegestützpunkt auch zur besseren Koordinierung und Vernetzung von wohnortnahen Angeboten rund um die Pflege bei.
Der Pflegestützpunkt für die Stadt Heilbronn befindet sich im Gebäude des Amts für Familie, Jugend und Senioren der Stadt Heilbronn in der Gymnasiumstraße 44. Er ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Parkplätze und Parkhäuser stehen im Umfeld zur Verfügung. Parkplätze für Menschen mit Behinderungen sind unmittelbar vor dem Haus vorhanden. Der Zugang ist barrierefrei.
Adresse
Pflegestützpunkt Stadt Heilbronn
Gymnasiumstraße 44
74072 Heilbronn
Tel. +49 07131 56 32 69
Internet: Hier geht es zum Pflegestützpunkt.