Studienvertrag
Sie als Dualer Partner wählen nach den im Unternehmen geltenden Kriterien Studieninteressierte aus und schließen mit ihnen den sog. Studienvertrag ab. Der Standardstudienvertrag ist vom Aufsichtsrat der DHBW in dieser Form beschlossen worden und stellt eine Vorgabe dar, die von den Dualen Partnern eingehalten werden muss.
Der Duale Partner legt der Hochschule den abgeschlossenen Vertrag vor. Nach Eingang der Unterlagen lässt die Hochschule die/den Bewerber/in zum Studium zu.
Im Studienvertrag werden geregelt:
- die Studiendauer
- der Ort für die Praxisphasen des dualen Studiums
- die Pflichten der Vertragspartner
- die Vergütung und sonstigen Leistungen während des Studiums
- die Kündigung
- sonstige Vereinbarungen
Vergütung
Als angemessen gelten mindestens die tariflichen Vergütungsregelungen für Auszubildende im jeweiligen Tarifbereich. Diese sind durchgehend – also auch während der Theoriephasen – zu zahlen.
Eine Information über die Kosten des Studiums für die Studierenden finden Sie auf dieser Seite.
Leitlinien für die Praxisphase
Das besondere Merkmal der DHBW ist die konsequente Verzahnung von wissenschaftlichem Studium und praxisorientiertem Lernen bei unseren Dualen Partnern. Durch den Wechsel zwischen Theorie - und Praxisphasen erwerben die Studieren? den neben fachlichem und methodischem Wissen praktisches Erfahrungswissen sowie die im Berufsalltag erforderliche Handlungs- und Sozialkompetenz. Die bewährten Leitlinien und Praxisbeispiele der DHBW sollen Anregungen und praktische Orientierung geben, um vor Ort passende Lösungen zur gelungenen Durchführung der Praxisphasen zu entwickeln.