Auslandsstudium mit Erasmus+
Studierende der DHBW Heilbronn können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Hochschule studieren. Erweitern Sie damit Ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen und verbessern Sie Ihre Berufsaussichten. Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert.
Kurz erklärt: Im Ausland studieren mit Erasmus+
Im Ausland ein oder zwei Semester studieren? Mit Erasmus+ ist das pro Studienphase bis zu 12 Monate möglich. Wir erklären wie es funktioniert. Außerdem erzählt Vincent von seinen Erfahrungen in Finnland.
Vorteile eines Studiums im Ausland
- akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
- Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
- Förderung auslandsbedingter Mehrkosten, ca. 330-450 Euro pro Monat
- Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
- Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern
- Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung
Voraussetzungen für ein Erasmus-Auslandsstudium
- reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
- Abschluss des ersten Studienjahres
- Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, mit der die Heimathochschule eine Erasmus-Kooperationsvereinbarung (Inter-Institutional Agreement) abgeschlossen hat
- Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus Universitätscharta (ECHE)
Weitere Services im Rahmen von Erasmus+
- Erasmus+ App - der Wegweiser durch den Auslandsaufenthalt
- Erasmus+ Online Learning Agreement (Ausfüllhilfe und Guidelines) finden Sie unter den Downloads
- Erasmus+ Sprachenförderung - Sprachliche Vorbereitung für den Erasmus-Aufenthalt
- Erasmus+ Berichtspflicht: Alle Geförderten, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, spätestens 4 Wochen nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobility Tool (2014-2027) bzw. Beneficiary Tool (2021-2027) zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z.B. Aufenthaltsdauer) einzureichen.
Erasmus+ Leistungen
Studierende, die im Rahmen von ERASMUS+ an eine europäische Partneruniversität gehen, sind von der Entrichtung von Studiengebühren an der Gasthochschule befreit. Außerdem erhält jede/r Studierende einen Zuschuss zur Deckung der Extrakosten eines Auslandsaufenthaltes. Die Höhe dieses Mobilitätszuschusses variiert von Jahr zu Jahr in Abhängigkeit von der Bewilligungssumme der Europäischen Kommission. Es sind aber je nach Land Mindestsätze festgelegt.
Gruppe 1 (Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich): monatlich 450 EUR
Gruppe 2 (Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern): monatlich 390 EUR
Gruppe 3 (Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Mazedonien (EJRM), Tschechische Republik, Türkei, Ungarn): monatlich 330 EUR
Mit Erasmus+ können Studierende während jeder Studienphase Aufenthalte in den europäischen Programmländern absolvieren:
Je bis zu 12 Monate im Bachelor, Master, Doktorat bzw. 24 Monate für einzügige Studiengänge (Staatsexamen etc.)
Studienaufenthalte im europäischen Ausland von je 3-12 Monate Länge (auch mehrfach).
Organisatorische Hilfen
ERASMUS+-Stipendiaten erhalten eine Reihe von organisatorischen Hilfen. Sie müssen sich nicht individuell an der Partnerhochschule bewerben, sondern werden dort vom International Office der DHBW Heilbronn angemeldet. Die gastgebende Universität nimmt im Verlauf der darauf folgenden Wochen Kontakt mit den Stipendiaten auf und übersendet eine Reihe von Informationsmaterialien. Häufig werden Unterbringungsmöglichkeiten in Wohnheimen angeboten, und es werden spezielle Sprachkurse und Orientierungsveranstaltungen für ERASMUS-Stipendiaten organisiert.
Verpflichtende Sprachtests (Erasmus+ Mobilität mit Programmländern)
Die Europäische Kommission stellt einen Online-Sprachtest für die fünf großen Sprachen (DE, EN, ES, FR, IT, NL) zur Verfügung. Dieser ist für alle Studierenden/Graduierten sowohl nach der Auswahl/vor Beginn der Mobilität als auch nach Beendigung des Aufenthalts verpflichtend in der Arbeitssprache zu absolvieren. Er ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm Erasmus+ und gilt nicht für Muttersprachler. Die Durchführung des Sprachtests soll nach Auswahl der in Erasmus+ zu fördernden Teilnehmer als Einstufungstest zur Dokumentation ihres aktuellen Sprachstandes dienen. Er sollte sowohl vor dem Auslandsaufenthalt als auch am Ende des jeweiligen Auslandsaufenthalts stattfinden, um miteinander vergleichbare Ergebnisse zu erhalten und ggf. erzielte Fortschritte der geförderten Teilnehmer beim Spracherwerb erfassen zu können. Die systematische, europaweit flächendeckende Überprüfung der Entwicklung der individuellen Sprachkompetenz ermöglicht eine Evaluierung der Wirksamkeit von Erasmus+.
Zwischen Partnerhochschulen/-einrichtungen in Inter-Institutional Agreement (IIA) und Learning Agreement (LA) getroffene Vereinbarungen über bestimmte Sprachniveaus sind somit nicht mit dem Online-Test zu verwechseln. Diese Sprachkompetenzen müssen bei der Auswahl der Teilnehmer durch andere Nachweise abgesichert werden.
Erasmus+ Auswahlkriterien - Bewerberfrist - Zulassung
Grundvoraussetzung für ein Auslandsstudium ist, dass Ausbildungsbetrieb und Studiengangsleiter dem Auslandsstudium zustimmen. Akademische Voraussetzung ist ein nach ECTS gewichteter Notenschnitt und ein bereits abgeschlossenes Studienjahr an der DHWB Heilbronn. Desweiteren sind zwingend gute bis sehr gute Fremdsprachenkenntnisse nötig.
Die Bewerbungsfrist endet am 31. Juli des jeweiligen Jahres.
Nach Eingang der Bewerbungen der Studierenden wird intern im International Office die endgültige Zusage zur Zulassung getroffen und der Studierende erhält ein Zulassungsschreiben zum jeweiligen Erasmus+ Programm.
Die Erasmus-Koordinatorin erstellt nach dem Auswahlverfahren und Zulassung das Grant Agreement für den jeweiligen Studierenden und erledigt alle nötigen Formalitäten in Zusammenarbeit mit dem International Office der DHBW Heilbronn und der Erasmus-Partneruniversität.
Erasmus+ Studentencharta und Berichtspflicht
- Berichtspflicht: Alle Geförderten, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Benificiary-Modul zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.
- Studentencharta: Die Pflichten und Rechte der Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der "Erasmus+ Studentencharta" geregelt, die jedem Studierenden vor Beginn des Auslandsaufenthalts zur Verfügung zu stellen ist.
Erasmus+ Neuerungen ab dem Projektjahr 2022
- Ab dem Projektjahr 2022 werden in Deutschland im Erasmus-Mobilitätsprogramm für Studien- und Praxissemester in der EU und Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und der Türkei die monatlichen Raten zur Förderung von Studierendenaufenthalten in Programmländern angehoben. Auch die Zielgruppen für den Erhalt von Aufstockungsbeträgen (top up) im Hochschulbereich werden deutlich erweitert. Damit will die EU den Erasmusaustausch attraktiver und für alle realisierbar machen.
- Auf Grundlage des für den Aufruf 2022 gestiegenen Gesamtbudgets für die Erasmus-Mobilität wurden die Förderraten für Erasmus-Studierende je nach Zielland auf bis zu 600 Euro pro Monat angehoben. Um die Zugänge zum Erasmus+ Programm chancengerechter zu gestalten und zukünftig mehr Studierende für das Programm zu gewinnen, werden die Zielgruppen für finanzielle Zusatzförderung durch das top up „geringere Chancen“ ausgeweitet: Neben den schon in der Vergangenheit geförderten Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie Studierenden, die ihren Auslandsaufenthalt mit Kind/Kindern durchführen, erhalten ab dem Projekt 2022 auch Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus sowie erwerbstätige Studierende einen zusätzlichen Zuschuss von 250 Euro pro Monat. Dieser Zuschuss für Teilnehmende mit geringeren Chancen ist für Geförderte nur jeweils einmal anwendbar, auch wenn mehrere der Kriterien zum Erhalt der Förderung erfüllt sind. Mit dem top up für Praktika und grünes Reisen sind die Zuschüsse für Teilnehmende mit geringeren Chancen selbstverständlich kombinierbar.
Erasmus+ Sonderförderungen
Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern, aus diesem Grund wird Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen (dies gilt in Deutschland im Programm Erasmus+ für während des Auslandsstudiums im Ausland Alleinerziehende) und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert.
Sonderförderung - Auslandsmobilität mit Behinderung. Studierende und Graduierte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 30 bzw. 50, die für ein Auslandsstudium oder -praktikum über Erasmus+ gefördert werden, können über Ihre Heimathochschule zusätzliche Fördermittel beantragen.
Sonderförderung von Teilnehmern mit Behinderung. Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen finden Sie hier.
Sonderförderung von Studierenden mit Kind als Pauschale (nur SMS)Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder mit zum Erasmus+ Studienaufenthalt in ein Programmland nehmen und dort während der Erasmus+ Mobilität alleinerziehend sind, können Sondermittel als Pauschale erhalten. Die maximale monatliche Förderhöhe wird vorgegeben durch drei Ländergruppen.