Erasmus+ Förderung für Hochschullehrende (STA)
Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige ERASMUS Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Mit Gastdozenturen soll die europäische Dimension der Gasthochschule gestärkt, deren Lehrangebot ergänzt und Fachwissen Studierenden vermittelt werden, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Nach Möglichkeit soll dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und –methoden eine Rolle spielen.
Weitere Informationen finden Sie im Info-Flyer Erasmus+ Lehre, Fort- und Weiterbildung sowie auf den Seiten des DAAD.
Teaching abroad with Erasmus+
Teaching at a partner higher education institution abroad is a good opportunity for teaching staff to transmit their expertise beyond their own higher education borders and to gain new impulses themselves. Erasmus+ teacher mobility unites people from all over Europe.
Bedingungen
- Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule und nicht das Hauptwohnsitzland der teilnehmenden Person ist.
- Lehraufenthalte dauern zwischen zwei Tagen (ohne Reisezeiten) und zwei Monaten; das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangene Arbeitswoche.
- Lehraufenthalte, für die eine Fahrt- und Aufenthaltskostenerstattung von anderer Seite erfolgt, können finanziell nicht bezuschusst werden.
- Mobilitätsaktivitäten zu Unterrichtszwecken sind in jedem Fachbereich möglich.
Virtuelle Auslandsaufenthalte
Im Wintersemester 2020/2021 können mit Erasmus+ nun erstmals Lehraufenthalte im Ausland auch als virtuelle oder “Blended Mobility” Lernerfahrungen begonnen und unterstützt werden.
Förderfähiger Personenkreis
- Professor*innen und Dozent*innen mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
- Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
- Professor*innen und Dozent*innen im Ruhestand
Dienstreiseberechtigte Lehrbeauftragte können eventuell gefördert werden, wenn eine längerfristige Anbindung an die Universität gegeben ist und/oder ein deutlich erkennbares universitäres Interesse an der Personalmobilität besteht, z.B. Aufbau/Weiterentwicklung eines Studentenaustauschs und/oder Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme; die Zustimmung der jeweiligen Fakultät ist einzuholen.
Förderhöhe
Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken/Lehrendenmobilität orientiert sich an den Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen, vom 15. – 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der jeweiligen Tagessätze. Sowohl für STT als auch für STA gelten Tagessätze in Höhe von 140 € – 180 €/Tag*.
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden. Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz folgende Beträge:
0 – 99 km: 20 €
100 – 499 km: 180 €
500 – 1.999 km: 275 €
2.000 – 2.999 km: 360 €
3.000 – 3.999 km: 530 €
4.000 – 7.999 km: 820 €
8.000 km und mehr: 1.500 €