Erasmus+ für Weiterbildungen Hochschulpersonal (STT)

Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung. Gefördert werden darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit gültiger Erasmus Charta (ECHE) an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder eine sonstige in einem Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist.

Beispiele für Weiterbildungsformate:

  • Hospitationen und Job Shadowing
  • Teilnahme an Workshops, Seminaren und Sprachkurse

Mehr Informationen erhalten Sie in dem nachstehenden Video, im Info-Flyer "ERASMUS+ – Lehre, Fort- und Weiterbildung" und direkt beim DAAD.

Im Wintersemester 2020/2021 können mit Erasmus+ nun erstmals Mobilitäten zur Fort- und Weiterbildung im Ausland auch als virtuelle oder “Blended Mobility” Lernerfahrungen begonnen und unterstützt werden.
Flyer Erasmus+ virtuell

Bedingungen und förderfähiger Personenkreis

  • Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage (ohne Reisetage) und höchstens zwei Monate.
  • Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden.

Vorteile einer Erasmus+ Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken

  • Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
  • Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen
  • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken

Förderhöhe

Die finanzielle Förderung von ERASMUS-Mobilitäten zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen, vom 15. – 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der jeweiligen Tagessätze.
Sowohl für STT als auch für STA gelten Tagessätze in Höhe von 100 € – 160 €/Tag*. Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden. Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz folgende Beträge:

100 – 499 km    mit 180 €
500 – 1.999 km    mit 275 €
2.000 – 2.999 km    mit 360 €
3.000 – 3.999 km    mit 530 €
4.000 – 7.999 km    mit 1.300 €