Schutz vor Diskriminierung
Die Duale Hochschule Baden-Württemberg ist bestrebt, Mitglieder und Angehörige der Hochschulen vor Diskriminierungen aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft oder der religiösen und weltanschaulichen Identität zu schützen. Betroffene Personen werden ausdrücklich ermutigt, Diskriminierung, Belästigung und Gewalt nicht hinzunehmen, sondern ihre Ablehnung unmissverständlich deutlich zu machen und sich aktiv dagegen zu wehren. Alle Mitglieder der Hochschule, insbesondere solche mit Leitungsaufgaben, sind in ihrem Aufgabenbereich dafür verantwortlich, dass sexuelle Diskriminierung, Belästigung und Gewalt unterbleiben oder abgestellt werden und als Rechtsverletzung behandelt werden.