Aufgaben des Personalrats
- Überwachung der Einhaltung von Arbeitnehmerrechten und -schutzvorschriften, die in Gesetzen, Tarifverträgen, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsvorschriften geregelt sind
- Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden aus den Reihen der Mitarbeiter und die Pflicht, bei der Leitung auf Abhilfe zu dringen
- Mitwirkung bei der Eingliederung und Förderung von schwerbehinderten Menschen in enger Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung und ausländischen Beschäftigten, bei der Gleichstellung von Mann und Frau
- Durchführung einer Personalversammlung, in der der Personalrat über seine Tätigkeit informiert und Anträge der Mitarbeiter/innen entgegennimmt
- Teilnahme an Vorstellungsgesprächen im Interesse der Beschäftigten
- der Personalrat kann zu innerdienstlichen Prüfungen ein beratendes Mitglied entsenden
- der Personalrat ist zu Maßnahmen der Unfallverhütung und des Arbeitsschutzes hinzuzuziehen - insbesondere auch zu den Gesprächen des Dienststellenleiters mit den Sicherheitsbeauftragten
Landesweite Interessensvertretung
Die Ansprechpartner der landesweiten Servicestellen der DHBW finden Sie hier oder in der Liste der Ansprechpartner beim DHBW Präsidium.