Studienbeiträge

Die DHBW Heilbronn erhebt pro Studienjahr sogenannte Studienbeiträge (insgesamt 290 Euro), u.a. im Auftrag des Landes Baden-Württemberg den Verwaltungskostenbeitrag (140 Euro), im Auftrag der verfassten Studierendenschaft der DHBW den Studierendenschaftsbeitrag (42 Euro) und für das Studierendenwerk Heidelberg den Studierendenwerksbeitrag (108 Euro).

Verwaltungskosten: 140 Euro

Studierende in Baden-Württemberg sind gemäß § 12 Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) verpflichtet für studiumsbezogene Verwaltungsdienstleistungen an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg einen Verwaltungskostenbeitrag jährlich in Höhe von 140,00 Euro zu Beginn des Studienjahres (01.10) zu entrichten.

Studierende der DHBW Heilbronn sind gemäß der Beitragssatzung der Verfassten Studierendenschaft der DHBW verpflichtet einen jährlichen Beitrag in Höhe von 42,00 Euro (inkl. HNV-Grundbeitrag 30 Euro) zu Beginn des Studienjahres (01.10) zu entrichten. Weitere Informationen finden Sie in der Beitragssatzung der StuV.

Studierende der DHBW Heilbronn sind gemäß der Beitragsordnung des Studierendenwerks Heidelberg verpflichtet einen jährlichen Beitrag in Höhe von 108,00 Euro zu Beginn des Studienjahres (01.10) zu entrichten. Ausländische Studierende (sog. Incomings), die sich nur für einen zeitlich befristeten Rahmen an der DHBW Heilbronn aufhalten, zahlen pro Semester Ihres Aufenthaltes 108 Euro. Weitere Informationen finden Sie in der Beitragsordnung des Studierendenwerks Heidelberg)

Das Studierendenwerk unterstützt, berät und betreut Studierende der Dualen Hochschule und bietet Leistungen in folgenden Bereichen an:

  • Gastronomie
  • Studentisches Wohnen
  • Kinderbetreuung
  • Darlehen und Versicherung
  • Psychologische Beratung und Sozialberatung

Studiengebühren

Daneben werden gemäß Landeshochschulgebührengesetz (LHGebGfür internationale Studierende und für Studierende, die ein Zweitstudium beginnen, ggf. zusätzlich Studiengebühren pro Semester fällig.

Grundsätzlich besteht in Baden-Württemberg seit dem Wintersemester 2017/18 für neu eingeschriebene internationale Studierende aus Nicht-EU-/EWR-Staaten eine Studiengebührenpflicht. Hinzu kommen die bislang schon üblichen Studienbeiträge.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter folgenden Links

oder unter int.studiengebuehren@dhbw.de

Since winter semester 2017 / 18 universities at Baden-Württemberg are charging tuition fees to the amount of 1.500 Euro per semester for international students who are non-EU-/EEA-residents. According to federal law there will be provided some exemptions. 

For more information you are asked to visit our homepage at DHBW Präsidium or int.studiengebuehren@dhbw.de

Studierende in Baden-Württemberg, die ein zweites oder weiteres Studium in einem grundständigen Studiengang (Bachelor- oder Staatsexamensstudiengang) oder in einem zweiten oder in einem weiteren konsekutiven Masterstudiengang nach einem in der Bundesrepublik Deutschland erworbenen Hochschulabschluss oder gleichwertigen Abschluss aufnehmen (Zweitstudium), sind zur Zahlung von Studiengebühren in Höhe von 650 Euro pro Semester (Zweitstudiengebühr) verpflichtet. Hinzu kommen die bislang schon üblichen Studienbeiträge.

Eine Zweitstudiengebühr wird nicht erhoben, soweit für das Zweitstudium bereits eine Gebühr für Internationale Studierende erhoben wird. Im Ausland erworbene Hochschulabschlüsse bleiben unberücksichtigt.

Der Wechsel von Studienfächern innerhalb eines Studiengangs oder der Wechsel des gesamten Studiengangs ohne Abschluss, führt nicht zur Erhebung einer Zweitstudiengebühr. Dasselbe gilt für das Studium eines Erweiterungsfaches im Rahmen eines Lehramtsstudienganges.

Für Studierende, die gleichzeitig in zwei oder mehreren unterschiedlichen Studiengängen an derselben oder mehreren Hochschulen des Landes eingeschrieben sind (Parallelstudium), wird die Zweitstudiengebührenpflicht erst mit Beginn des auf das Datum des ersten Abschlusszeugnisses eines der Studiengänge folgenden Semesters eintreten. Dies gilt nicht für ein Erweiterungsfach im Rahmen eines Lehramtsstudienganges.

Wer aufgrund einer Regelung in einer Studien- oder Prüfungsordnung gleichzeitig an mehreren Hochschulen studieren muss oder kann, ist nur an der Hochschule studiengebührenpflichtig, an welcher der Schwerpunkt des Lehrangebots liegt.

Möglichkeiten zur Befreiung

Die Befreiungsmöglichkeiten sind in § 8 Abs. 4 in Verbindung mit § 6 Abs. 2 und 7 Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) festgelegt.

Die Befreiung von der Studiengebührenpflicht erfolgt auf Antrag, der bis spätestens vor Beginn der Vorlesungszeit (an der DHBW 01.04. bzw. 01.10. eines Jahres) gestellt sein muss:

  • Beurlaubte Studierende, sofern der Antrag auf Beurlaubung vor Beginn der Vorlesungszeit gestellt wurde.
  • In der Regel Studierende mit einer Behinderung im Sinne des § 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IX, die sich erheblich studienerschwerend auswirkt.

Sollte eine der vorgenannten Befreiungen vorliegen bzw. erfolgen können, kann eine bereits bezahlte Studiengebühr erstattet werden. Weitere Befreiungsmöglichkeiten bestehen an der DHBW derzeit nicht. 

Weiterführende Links & Downloads:

Weiterführende Hinweise

Beitragspflichtig sind alle an den Standorten der DHBW immatrikulierten Studierenden, auch Studierende, die vom Studium beurlaubt wurden. Die Beitragspflicht umfasst auch Studierende, die aufgrund einer Studienverlängerung weiterhin immatrikuliert sind. Das heißt, dass Studierende, die Ihr Studium aufgrund fehlender Prüfungsleistungen verlängern müssen (7. Semester), zur Zahlung der vollen Studienbeiträge (ab 01.10.:290 Euro) verpflichtet sind. 

Alle Studienbeiträge werden einmal jährlich, jeweils zum 1. Oktober eines Jahres fällig und müssen in einer Summe überwiesen werden. Der Gesamtbetrag aller Studienbeiträge an der DHBW Heilbronn beträgt zurzeit 290,00 Euro pro Studienjahr.

Bitte zahlen Sie die Studienbeiträge fristgerecht bis zum oben genannten Fälligkeitstermin (maßgeblich ist hier der Zahlungseingang zum Fälligkeitstermin bei der Landesoberkasse (LOK)!) unter Angabe Ihres persönlichen Verwendungszweckes gemäß der erhaltenen Zahlungsinformation ein.

Bitte bezahlen Sie die Studienbeiträge (Verwaltungskostenbeitrag, Studierendenwerksbeitrag & Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft) erst, wenn Sie von der DHBW eine Zahlungsaufforderung per E-Mail erhalten. Die Nachricht wird Anfang September zugestellt. Bitte prüfen Sie den Posteingang Ihres Mail-Accounts sowie DUALIS-WebClient. Mit dem Versand gilt die E-Mail als zugestellt. Geldeingänge, welche vorher eingehen, werden automatisch zurücküberwiesen. Geben Sie diese Information gegebenenfalls weiter, wenn die Beiträge von Dritten überwiesen werden.

Für Zahlungen aus dem Ausland: Beachten Sie bitte, dass bei Auslandsüberweisungen Gebühren anfallen können und berücksichtigen Sie dies entsprechend bei Ihrer Überweisung. Die Bankspesen gehen ausschließlich zu Ihren Lasten.

Die Studienbeiträge werden nicht per Rechnung, sondern gemäß Gesetz oder entsprechender Beitragssatzung erhoben. Da es sich hierbei um einen persönlichen Studienbeitrag handelt und der/die Studierende selbst Schuldner*in ist, können Informationen zur Zahlung der Studienbeiträge auch lediglich an ihn/sie selbst als Adressat gemäß § 12 Abs. 1 ff Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) versendet werden.

  • Rechnungen an Dritte (Unternehmen, Eltern etc.) werden aus diesem Grund nicht ausgestellt!
  • Quittungen als Nachweis für die erfolgte Überweisung bzw. Zahlung der an der DHBW Heilbronn zu zahlenden Beiträgen werden nicht erstellt!

Benutzen Sie zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber, bei Behörden oder Finanzämtern bitte die Zahlungsinformation (als Download in Ihrem DUALIS-WebCient) und den Zahlungsnachweis Ihres Kreditinstitutes. Die zusätzliche Vorlage einer aktuellen Studienbescheinigung dürfte diesen Nachweis noch unterstützen, da die Nichtzahlung von Gebühren und Beiträgen gemäß § 62 Abs. 2 Nr. 4 Landeshochschulgesetz (LHG) in der Regel zur Exmatrikulation führt.

Bei Exmatrikulation binnen eines Monats nach Beginn eines Studienjahres (01.10.-31.10.) wird ein bereits bezahlter Verwaltungskostenbeitrag gemäß § 12 Abs. 3 LHGebG erstattet. 

Die Erstattung des Studierendenwerksbeitrags und des Beitrags der Verfassten Studierendenschafts erfolgen nur auf Antrag analog der Beitragsordnungen (Links siehe oben). 

Eine Erstattung erfolgt ausschließlich an die/den ehemalige(n) Studierende*n und nach Ablauf der Widerspruchs- bzw. Klagefrist (einen Monat nach Bekanntgabe der Exmatrikulation). 

Gemäß der vertraglichen Vereinbarung zwischen AStA (Allgem. Studierenden-Ausschuss) und dem HNV (Heilbronner-Hohenloher-Haller Nahverkehr) wird ein Grundbeitrag von jedem immatrikulierten Studierenden erhoben, der im Studierendenschaftsbeitrag enthalten ist.

DHBW-Studierende sind berechtigt, Angebote des HNV zu Sonderkonditionen zu nutzen. Weitere Infos zu den verschiedenen Tickets finden Sie hier.

Kontakt

Bei Fragen zum Thema Gebühren und Beiträge wenden Sie sich bitte an unsere Gebührensachbearbeiter*innen per Telefon unter 07131/1237-037 oder schreiben uns eine E-Mail.